Online-Seminar „Die GOT 2022 in der Pferdemedizin“ – Aufzeichnung jetzt auf der Webseminar-Plattform verfügbar

Am 22.11.2022 tritt die neue Gebührenordnung für Tierärzt:innen (GOT) in Kraft und schon jetzt ist klar, dass es einige Zeit in Anspruch nehmen wird, bis alle offenen Fragen geklärt sind. Am 8. November 2022 veranstaltete die GPM das Live-Online Seminar „Neue GOT 2022 – Abrechnung in der Pferdemedizin “.

Online Seminar

In dem fast dreistündigen Seminar erläuterten die Referenten und Diskussionsteilnehmer Kai Kreling, Peter Beer, Thomas Weinberger, Timo Zwick, Rainer Schneichel und Daniel Meister, wie die neue GOT entstanden ist und wie in Zukunft die Abrechnung der tierärztlichen Leistungen gestaltet werden kann. Anhand von Praxisbeispielen aus der Fahrpraxis und Klinik sowie der Abrechnung von Zahnpatienten wurde illustriert, welchen Spielraum die neue GOT bietet, bevor im Anschluss in einer ausführliche Online-Diskussion strittige (offene) Fragen mit dem Auditorium geklärt wurden.

Das Seminar wurde aufgezeichnet. Die Aufzeichnung steht auf der GPM- Webseminarplattform im GPM-Shop zur Verfügung und ist für GPM-Mitglieder kostenlos:

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WORUM GEHT ES?

  • Die GOT steht im Gesetzesrang, auch wenn sie das Wort Verordnung im Titel trägt
  • Die letzte vollständig überarbeitete GOT ist 23 Jahre alt
  • Zur Ermittlung der Höhe der Gebührensätze wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) als externes Institut die AFC Public Services GmbH beauftragt. Durch Literatur- und Statistikanalysen, Experteninterviews und großflächige Befragung von praktischen Tierärztinnen und Tierärzten festzustellen, welche Gebührenhöhe für den Betrieb einer Tierarztpraxis im geänderten Umfeld des Jahres 2021 (Jahr der Studie) nötig ist.https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Tiere/Tiergesundheit/abschlussbericht-pruefung-tieraerztegebuehrenverordnung.html
  • Die Ergebnisse der Studie wurden mit den Standesvertretungen der Tierärzte, Verbände von Tierhaltern (Deutsche Reiterliche Vereinigung, Zuchtverbände)), Verbraucherverbände, sowie Wissenschaft und Öffentliche Verwaltung diskutiert.
  • Den zugrundeliegenden Leistungskatalog hat die Bundestierärztekammer e.V. (BTK) erarbeitet, es sind jedoch vom Gesetzgeber nur die Vorschläge bis zum Jahr 2012 eingearbeitet worden.
  • Die Entwicklungen des Jahres 2022 mit hohen Inflationsraten wird naturgemäß durch die neue GOT nicht abgebildet.

WAS IST NEU (AUSWAHL)?

  • Berechnung von Wegegeld ist jetzt verpflichtend
  • In der Fahrpraxis muss je Besitzer eine Hausbesuchsgebühr erhobenwerden, eine Aufteilung auf mehrere Besitzer in einem Stall ist nicht möglich
  • Die Rechnung muss die laufende GOT-Nummer aller Leistungen enthalten, eine pauschale Zusammenfassung wie „Influenzaimpfung“ oder „Zahnbehandlung incl. Medikamente“ ist nicht mehr zulässig
  • Juristische Personen (Klinikgruppen, GmbH, usw.) unterliegen ebenfalls der GOT
  • Hilfskräfte (z.B. TFAs) können bei Hausbesuchen in Rechnung gestellt werden, wenn der Besitzer nicht ausreichend Hilfestellung bieten kann

DAS GROSSE GANZE NICHT AUS DEN AUGEN VERLIEREN

„Tierärzte scheinen immer an den Geldbeutel zu denke, aber nie an den eigenen“, dieser Spruch ist allzu oft noch aktuell. Trotz Nachwuchsmangel, Notdienstmisere und Kliniksterben fällt es der betriebswirtschaftlich wenig geschulten Tierärzteschaft traditionell schwer im emotional aufgeladenen Umfeld der Behandlung angemessene Entgelte zu berechnen. Viele Tierärzt:innen haben sicher schon einmal die GOT-Positionen der Endsumme angepasst und nicht umgekehrt.

Die neue GOT gibt uns die Möglichkeit auf einer vom BMEL festgelegten und gesellschaftlich breit abgestützten Grundlage unseren Berufsstand zukunftssicher zu machen und die gegenwärtige Umbruchphase gestärkt zu überstehen. Sie gibt uns die Möglichkeit attraktive Gehälter zu zahlen, damit ein Notdienst gewährleitet werden kann, Tierärzte für den Ruhestand vorsorgen können und die Übernahme von Praxen wieder interessant wird. Dafür muss jede:r Einzelne bei der Umsetzung der GOT seiner Verantwortung für den Berufsstand gerecht werden. Es darf nicht zur Etablierung von Schatten-GOTs kommen, die das Preisniveau von anderen Praxen nach unten ziehen. Unsere Kundschaft rechnet jetzt mit der Preiserhöhung!

In Zukunft ist sicher eine weitere Verbreitung von Tier-Kranken- und OP-Versicherungen wünschenswert, um Härten für die Tierbesitzer zu vermeiden. Hier sollten wir unsere Kundschaft neutral über die Vorteile informieren und auf den beiderseitigen Nutzen hinweisen.

Quelle: GPM