Das Landgericht München I hatte festgestellt „…, dass es beim Pferdekauf für die Bewertung der Mangelhaftigkeit des Tieres nicht allein auf die genetische Disposition, sondern auf den Ausbruch des Krankheitsbildes ankomme. Ein Tier sei unabhängig von den genetischen Anlagen so lange im juristischen Sinne als gesund anzusehen, bis sich erste Krankheitssymptome zeigten.”
Wir berichteten im Juli an dieser Stelle (siehe auch HIER) über diesen Fall von Kaufreue nach Ausbruch einer Sommerekzem-Symptomatik. Das Oberlandesgericht München hat die Entscheidung nun bestätigt.Die Pressemitteilung des Gerichts finden Sie HIER.
Quelle: GPM