Ab dem 01.01.2025 geht der gute alte Anwendungs- und Abgabebeleg (AuA) in den Ruhestand und wird durch die Tierärztliche Verschreibung abgelöst. Das Gute daran: Chargenbezeichnung, die fortlaufende Belegnummer, die Diagnose oder das Gewicht der Tiere fallen dann weg.
Neu und unbequem ist, dass bei Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln an nicht-lebensmittelliefernde Tiere ebenfalls eine solche tierärztliche Verschreibung zu erstellen und in der Praxis-Dokumentation zu speichern ist. Dazu muss dem/der PatientenbesitzerIn eine Behandlungsanweisung abgegeben werden. Wir hoffen, dass Ihr Praxis-Software-Anbieter rechtzeitig eine praktikablere Lösung installiert hat.
Bitte lesen Sie unbedingt den ausführlichen Text "Neues aus dem Arzneimittelrecht", den wir HIER verlinkt haben.
Quelle: GPM