Liebe Kunden,
ab November 2022 wurde eine verpflichtende neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) eingeführt.Detaillierte Informationen finden Sie unter „Bundesverband praktizierender Tierärzte“. Am 22. November 2022 trat die Bundesverordnung offiziell in Kraft.
Nach über 20 Jahren wurde die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) erstmals umfassend novelliert. Die neu strukturierte Verordnung regelt einheitlich, wie viel Geld ein Tierarzt für bestimmte Leistungen verlangen darf.
Die neue GOT passt zudem Entgelte für den Besuch beim Tierarzt an den heutigen veterinärmedizinischen Stand der Medizin an. Hinzu kommt eine Angleichung an aktuelle wirtschaftliche Gegebenheiten, wie zum Beispiel gestiegene Praxis- oder Personalkosten. Durch die Neufassung der Verordnung werden nun auch die neuesten Behandlungsmethoden, wie zum Beispiel Computertomografie oder Magnetresonanztomographie erfasst.
Neu ist auch die so genannte Hausbesuchsgebühr, die für die Vor-Ort-Behandlung von Pferden im Stall verpflichtend berechnet werden muss. Das bedeutet 34,50 Euro netto für den Besuch des Tierarztes vor Ort für jeden Besitzer. Werden zum Beispiel zwei Pferde eines Besitzer behandelt, fällt die Hausbesuchsgebühr nur einmal an. Werden jedoch zwei Pferde von unterschiedlichen Besitzern behandelt, sind wir verpflichtet, die Hausbesuchsgebühr für jeden Besitzer zu berechnen.
Wenn Sie mit Ihrem Pferd zu uns in die Praxis kommen, wird die Hausbesuchsgebühr natürlich nicht berechnet.
Bei Rückfragen sprechen Sie uns gerne an!